Um den eidgenössischen Fachausweis Polizistin/Polizist zu erlangen, müssen die Anwärterinnen und Anwärter eine zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungszentrum absolvieren.
Das erste Jahr der Ausbildung wird mit einer Prüfung der Einsatzfähigkeit abgeschlossen, das zweite Jahr mit der eidgenössischen Berufsprüfung Polizistin/Polizist.
Die Anwärterinnen und Anwärter gehören nicht zum Bestand des Polizeikorps, der im Dekret über den Bestand der Kantonspolizei festgelegt ist.