In der Regel wird der Steuerwert von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften aufgrund des arithmetischen Mittels zwischen dem Verkehrswert (Marktwert) und dem zweifachen Ertragswert ermittelt.
Der Steuerwert der Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören, wird in Anwendung von Absatz 1 ermittelt. Für Liegenschaftsgüter ohne Ertrag wird der Steuerwert auf Grund des arithmetischen Mittels zwischen dem zweifachen Verkehrswert und dem Ertragswert ermittelt.
Fehlen für Expertisen von Industrieanlagen oder besonderen Liegenschaften wie historischen Bauten, Klöstern, Transportanlagen usw. vergleichbare Werte, so werden der Ertragswert und der Verkehrswert gemäss den Grundsätzen des Handbuches der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten festgesetzt.