Das Gebiet von Bounavaletta, Artikel 709, 710a, 710b des Grundbuches der Gemeinde Grandvillard, wird zur «integralen Pflanzenschutzzone» erklärt. Sie dient naturwissenschaftlichen Zwecken. Hier ist jede alpwirtschaftliche Nutzung ausserhalb eines zwischen Pro Natura und seinem Pächter vertraglich vereinbarten Perimeters untersagt. Dieser Perimeter ist dem Amt für Wald und Natur bekanntzugeben. Notfälle wie lang andauernde Trockenheit und Futtermangel bleiben vorbehalten und sind ebenfalls vertraglich geregelt.