gestützt auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz;
gestützt auf das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald;
gestützt auf das Gesetz vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen;
gestützt auf den Dienstbarkeitsvertrag vom 1. Dezember 2009 betreffend das Waldreservat Iles de Villeneuve;
in Erwägung:
Die Wälder des Gebiets Iles de Villeneuve mit einer Fläche von 38,61 ha am linken Ufer der Broye auf dem Gebiet der Gemeinde Villeneuve (FR) sind ökologisch sehr wertvoll: Sie befinden sich in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung, weisen seltene Pflanzengesellschaften (Typischer Lungenkraut-Buchenwald, Aronstab-Buchenwald, ehemaliger Zweiblatt-Eschenmischwald auf Aueböden, ehemaliger Ulmen-Eschen-Auenwald, Silberweiden-Auenwald, Seggen-Schwarzerlenbruchwald) und eine relativ naturnahe Zusammensetzung des Bestandes auf und befinden sich an ruhiger Lage.
Der Verlauf der Broye war bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts korrigiert und begradigt worden und die Bestände haben sich zum Grossteil vom Fliessgewässer losgelöst mit Ausnahme derjenigen, die noch im Einflussbereich des Grundwasserspiegels der Broye liegen. 2003 wurden in einem Teil des Perimeters Revitalisierungsmassnahmen durchgeführt, damit die Broye im Falle eines Hochwassers im Wald über die Ufer treten kann. Massnahmen zur Revitalisierung des Auengebiets sind mit einer Ausscheidung des Waldreservats weiterhin möglich.
Der gesamte Perimeter wird zum Totalreservat erklärt, das heisst, es wird die natürliche Entwicklung dieser Tieflandaue angestrebt.
Zwischen dem betreffenden Waldeigentümer und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wurde ein Dienstbarkeitsvertrag über 50 Jahre abgeschlossen.
Auf Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft,