Die zwei 8,28 Hektaren und 9,95 Hektaren grossen Wälder, die sich innerhalb der Perimeter der am 19. Dezember 2019 vom Amt für Wald und Natur erstellten Pläne im Massstab 1:4000 befinden, werden zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
Die Pläne der beiden Perimeter sind Bestandteil dieser Verordnung und können beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen.
Der Dienstbarkeitsvertrag vom 14. April 2020 zwischen dem Waldeigentümer und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt.