Der Wald, der sich im Perimeter des am 22. Oktober 2020 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:5000 befindet, wird zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen.
Die Dienstbarkeitsvereinbarung vom 22. Januar 2021 zwischen der Waldeigentümerschaft und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt