Die Wälder, die sich innerhalb der Perimeter des am 3. März 2023 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:15'000 befinden, werden zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
Der Plan der Perimeter ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren ab dem 1. Mai 2023 bestehen.
Die Dienstbarkeitsverträge vom 30. Juni 2023 zwischen den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft werden genehmigt.