Der Wald, der sich im Perimeter des am 31. Januar 2022 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:5000 befindet, wird zum Sonderwaldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren ab dem 1. März 2023 bestehen.
Der Dienstbarkeitsvertrag vom 30. Juni 2023 zwischen dem Waldeigentümer und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt.