Der Wald im Perimeter gemäss dem Plan im Massstab 1:15'000, der am 21. Februar 2023 vom Amt für Wald und Natur erstellt wurde, wird zum Sonderwaldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren ab dem 1. März 2023 bestehen.
Die Dienstbarkeitsverträge vom 30. Juni 2023 zwischen den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft werden genehmigt.