In diesem Tarif werden die Kosten der Feuerwehreinsätze bei Kernaufgaben und subsidiären Aufgaben geregelt. Der Tarif der Einsatzkosten bei freiwilligen Aufgaben wird von den Gemeindeverbänden beschlossen.
Die Beträge der Einsatzkosten werden gestützt auf die früheren Tarife in diesem Bereich festgesetzt, das heisst gestützt auf den Tarif vom 29. Juni 2015 der Kantonalen Gebäudeversicherung für Einsätze der Feuerwehr-Stützpunkte und die Verordnung vom 15. Juni 2021 über die Einsatzkosten bei Verschmutzungen; dabei wird eine Vereinfachung des Abrechnungssystems angestrebt.
Mit den festgesetzten Beträgen wird nicht die vollständige Deckung der Einsatzkosten angestrebt, da es sich um einen Dienst von öffentlichem Interesse handelt, der überdies in einigen Gemeindeverbänden teilweise über die Feuerwehr-Ersatzabgabe, über die Steuern und über eine finanzielle Beteiligung der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) finanziert wird.
Auf der Grundlage dieses Tarifs legt die kantonale Kommission für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen den Tarif der Kosten der Feuerwehreinsätze, die gemäss Artikel 37 BBHG aufgeteilt werden, für die Gemeindeverbände fest.