Die Entlöhnung des Personals berücksichtigt die für die Stelle erforderliche Ausbildung, die Erfahrung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, ihre oder seine Stellung und die Verantwortung, die ihr oder ihm zugeteilt wird.
Die Löhne werden regelmässig angepasst. Die Anpassung berücksichtigt die Lebenshaltungskosten, die Dauer der Anstellung und die individuelle Leistung jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters.
Für das gesamte Personal gelten bei den Löhnen dieselben Minima und Maxima wie für das Staatspersonal.
Der Verwaltungsrat bestimmt jährlich auf Vorschlag des Direktors oder der Direktorin den verfügbaren Betrag für die Lohnanpassungen.
Diese Grundsätze werden in Konzept- und Modellform im Personalreglement, das vom Staatsrat genehmigt wird, aufgeführt.