Für den Lac des Joncs gilt ein Schifffahrts-, Bade- und Tauchverbot.
753.72
Verordnung über ein Schifffahrts-, Bade- und Tauchverbot für den Lac des Joncs
Präambel
gestützt auf das Gesetz vom 4. Februar 1972 über die öffentlichen Sachen (ÖSG);
in Erwägung:
Der Lac des Joncs bildet eine ausserordentliche Naturlandschaft auf dem Gebiet der Gemeinde Châtel-Saint-Denis, die zahlreiche Touristen anzieht. Auf Grund der typischen Merkmale eines Bergsees birgt der See jedoch Gefahren für die Schifffahrt, die Badenden und erst recht für Taucherinnen und Taucher.
Der Lac des Joncs ist ein natürlicher See, der zu den öffentlichen Sachen des Kantons gehört, obwohl er nicht im Grundbuch aufgenommen ist und seine Grenzen in den Katasterplänen nicht festgelegt sind.
Das Schifffahrts-, Bade- und Tauchverbot liegt im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Das Verbot ist am Seeufer angemessen zu signalisieren.
Das besonders trübe Wasser und zahlreiche Hindernisse, namentlich Baumstämme von den umliegenden Hängen, erschweren das Tauchen im Lac des Joncs erheblich. Das Zusammentreffen dieser beiden Faktoren macht den See besonders gefährlich.
Die Ufervegetation des Sees ist geschützt und empfindlich, insbesondere der Schwingrasen, der trittempfindlich ist. Durch das Bade- und Schifffahrtsverbot können die Belastungen, denen das Seeufer ausgesetzt ist, beschränkt werden.
Auf Antrag der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion,
Art. 1
Art. 2
Widerhandlungen gegen diese Verordnung werden in Anwendung von Artikel 60 Abs. 1 ÖSG mit einer Busse von 10 bis 10'000 Franken bestraft.
Art. 3
Das Amt für Umwelt wird mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation beauftragt.
Art. 4
Diese Verordnung tritt am 1. März 2004 in Kraft.
Egress
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
| Beschluss | Berührtes Element | Änderungstyp | Inkrafttreten | Quelle (ASF seit 2002) |
|---|---|---|---|---|
| 17.02.2004 | Erlass | Grunderlass | 01.03.2004 | 2004_032 |
| 12.09.2016 | Art. 3 | geändert | 01.05.2016 | 2016_111 |
Änderungstabelle – Nach Artikel
| Berührtes Element | Änderungstyp | Beschluss | Inkrafttreten | Quelle (ASF seit 2002) |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | Grunderlass | 17.02.2004 | 01.03.2004 | 2004_032 |
| Art. 3 | geändert | 12.09.2016 | 01.05.2016 | 2016_111 |