Kanton und Gemeinden berücksichtigen überall bei ihrer gesetzgeberischen und administrativen Tätigkeit und bei der Bewirtschaftung ihrer Güter die Notwendigkeit der rationellen Energienutzung, der Diversifikation der Energiequellen und der Förderung erneuerbarer Energien.
Der Staatsrat erlässt Ausführungsvorschriften, die den Kanton und die Gemeinden dazu anhalten, bei Energiekonzepten, Energieverbrauch und Nutzung erneuerbarer Energien mit gutem Beispiel voranzugehen.
Alle neuen oder vollständig renovierten öffentlichen Bauten müssen den Qualitätskriterien für die Erlangung eines Labels entsprechen, die im Ausführungsreglement festgelegt werden.
Für alle ihre neuen Gebäude, die nach Inkrafttreten dieser Bestimmung gebaut werden, benutzen der Staat und die Gemeinden CO2-neutrale Mittel zur Wärmeproduktion für Heizung und Warmwasser.
Falls eine CO2-neutrale Wärmeproduktion technisch, wirtschaftlich oder ökologisch nicht möglich ist, muss eine gleichwertige Kompensation vorgenommen werden. Diese besteht vorrangig in der Sanierung der Wärmeproduktion eines bestehenden Gebäudes, das eine fossile Energiequelle benutzt, oder in Massnahmen zur Reduktion des Wärmebedarfs eines oder mehrerer Gebäude.
Für ihren eigenen Elektrizitätsverbrauch werden die Gebäude des Staats und der Gemeinden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen schrittweise mit grünem Strom versorgt, der im Kanton produziert wird und das Label Naturemade Star oder ein gleichwertiges Label trägt.
Der Staat und die Gemeinden verfügen über eine Beleuchtung, die dem Stand der Technik entspricht, insbesondere beim Energieverbrauch und bei der Lichtverschmutzung, und betreiben sie auf effiziente Weise, indem sie eine vollständige oder dynamische Nachtabschaltung in Zonen und zu Zeiten praktizieren, die sich dafür eignen. Der Staatsrat erlässt die Ausführungsvorschriften und legt eine Umsetzungsfrist fest.