Die Freiburgischen Elektrizitätswerke (die FEW) werden ohne Liquidation in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft gemäss den Artikeln 620 ff. des Obligationenrechts umgewandelt.
Die Umwandlung findet auf der Grundlage der vom Grossen Rat am 20. September 2000 genehmigten Bilanz der FEW per 31. Dezember 1999 statt.
Das Dotationskapital der FEW bildet das Anfangskapital der Gesellschaft, deren Alleinaktionär bei der Umwandlung der Staat Freiburg ist.
Der Staatsrat genehmigt die Statuten der Aktiengesellschaft.