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780.32

Verordnung über die Änderungen des kantonalen Verkehrsplans

vom 04.02.2014 (Fassung in Kraft getreten am 01.02.2022)

Präambel

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Verkehrsgesetz vom 20. September 1994;

gestützt auf die Verordnung vom 28. März 2006 über den kantonalen Verkehrsplan;

gestützt auf den Bericht 2013-DAEC-23 des Staatsrats an den Grossen Rat über die Änderungen des kantonalen Richtplans im Zusammenhang mit der Änderungen des kantonalen Verkehrsplans;

auf Antrag der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion,

beschliesst:

Art. 1

Die Änderungen des kantonalen Verkehrsplans werden verabschiedet.

Art. 2

Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt wird mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt.

Das Amt für Mobilität ist für die Verwaltung und die Nachführung des kantonalen Verkehrsplans zuständig. Er wird vom selben Amt aufbewahrt, bei welchem er eingesehen werden kann.

Art. 3

Diese Verordnung tritt am 1. April 2014 in Kraft.

Egress

2014_012

Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum

Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
04.02.2014 Erlass Grunderlass 01.04.2014 2014_012
18.03.2022 Art. 2 Abs. 1 geändert 01.02.2022 2022_032

Änderungstabelle – Nach Artikel

Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 04.02.2014 01.04.2014 2014_012
Art. 2 Abs. 1 geändert 18.03.2022 01.02.2022 2022_032