Das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt ist die zuständige Behörde für die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer und die Fahrschulen.
Es übt gemäss den Bestimmungen des Bundesrechts in diesem Bereich namentlich folgende Befugnisse aus:
- Es erteilt und entzieht die Fahrlehrerbewilligungen und die Bewilligungen für die Durchführung von Weiterbildungskursen.
- Es organisiert Informationstage.
- Es übt die Aufsicht über die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die Inhaberinnen und Inhaber von Fahrschulen, die Organisatorinnen und Organisatoren der Kurse und deren Ablauf aus und trifft diesen Personen gegenüber die notwendigen administrativen Massnahmen.