Die folgenden Flüsse und Kanäle stehen Schiffen ohne Maschinenantrieb offen:
- die Saane, einschliesslich der Grenzstrecke mit dem Kanton Bern; der Abschnitt Rossens-Hauterive darf jedoch nur bei künstlich erzeugtem Hochwasserstand befahren werden;
- die Sense (von Zollhaus bis zur Einmündung in die Saane bei Laupen), einschliesslich der Grenzstrecke mit dem Kanton Bern;
- die Warme Sense (vom Ausfluss aus dem Schwarzsee bis zum Zusammenfluss mit der Kalten Sense);
- die Kalte Sense (vom Zusammenfluss mit der Muscherensense bei Sangernboden bis zum Zusammenfluss mit der Warmen Sense bei Zollhaus), einschliesslich der Grenzstrecke mit dem Kanton Bern;
- die Broye, einschliesslich der Grenzstrecke mit dem Kanton Waadt;
- die Ärgera;
- der Broyekanal zwischen dem Murtensee und dem Neuenburgersee.
Einzig der Broyekanal zwischen dem Murtensee und dem Neuenburgersee steht der Motorschifffahrt offen.
Lokale Einschränkungen der Schifffahrt, die in Anwendung der Spezialgesetzgebung ergehen, bleiben vorbehalten.