Für die Erlangung eines Führerausweises wird folgende Pauschalgebühr erhoben:
- für Motorschiffe oder Segelschiffe: Fr. 240
- für mit Motoren ausgerüstete Segelschiffe: Fr. 280
Die Pauschalgebühr umfasst die Eintragung des Gesuchs, die erste theoretische und praktische Prüfung, die Ausstellung des Führerausweises mit dem Eintrag der entsprechenden Kategorie. Sie deckt diese Leistungen im Rahmen der Gültigkeit des Gesuchs.
Bei Misserfolgen sind für zusätzliche Prüfungen folgende Gebühren zu entrichten:
- Wiederholung der theoretischen Prüfung: Fr. 40
- Wiederholung der praktischen Prüfung: Fr. 100
Werden einzelne Leistungen nicht erbracht, zum Beispiel weil ein Kandidat der Prüfung fernbleibt, so wird die Pauschalgebühr nicht zurückerstattet. Bei Nichterscheinen zur Prüfung ist die Gebühr nur dann nicht geschuldet, wenn dem Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (das Amt) mindestens 48 Stunden im Voraus entsprechend Meldung erstattet wurde.