Die KGV ist die Vollzugsbehörde für die Beurteilung der Mittel und Einsatzpläne nach den Anhängen 2.1 Bst. o, 2.2 Bst. e, 2.3 Bst. h, 3.1 Bst. f und 3.2 Bst. d der StFV.
Die anwendbaren Verfahren werden in einer Empfehlung der KGV beschrieben.
Die Gebühren für die von der KGV im Rahmen der Erarbeitung der Einsatzpläne ausgeführten Leistungen (Beratungen, Überprüfung der Akten, Gutachten, Expertisen, Entscheide usw.) werden in einem speziellen Tarif geregelt.
Die Einsatzpläne werden von der KGV periodisch überprüft.
Der Inhaber einer Anlage informiert unverzüglich das Amt und die KGV über Betriebsänderungen oder über neue Tatsachen oder Erkenntnisse, die den Einsatzplan beeinflussen können. Die KGV entscheidet, ob die Einsatzpläne angepasst werden müssen.