Die Gebühren, die für die Leistungen des Amtes für Umwelt (Dossierprüfung, Gutachten, Expertise, Probenahme, Analyse, technische Messung, Kontrolle, Entscheid und weitere spezielle Leistungen) erhoben werden, umfassen:
- Personalkosten;
- Gerätekosten;
- Analysekosten;
- Sekretariatskosten.
Für die vom Amt für Umwelt im Rahmen von Raumplanungsverfahren (Nutzungspläne und Baubewilligungen) erbrachten Leistungen findet die Verordnung über den Tarif der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens Anwendung.