Dieses Reglement soll den Vollzug der Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes über die Gesundheitsförderung und Prävention gewährleisten.
Es regelt insbesondere:
- die Kompetenzen, die Zusammensetzung und die Organisation der Kommission für Gesundheitsförderung und Prävention;
- die Kontrolle und die Evaluation der Projekte für Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Institutionen, die auf diesem Gebiet tätig sind und Beiträge von der Direktion für Gesundheit und Soziales (die Direktion) erhalten; es bestimmt auch die Kriterien und Modalitäten, nach denen diese Projekte und Institutionen subventioniert werden;
- die Organisation der Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere die schulärztliche Betreuung, und
- die übrigen vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung und Prävention, namentlich die Organisation von Impfprogrammen.