In der Orientierungsschule wird jedes Schulkind im Kanton von der Schulärztin oder vom Schularzt oder von der Schulgesundheitsfachperson untersucht.
Normalerweise finden die Untersuchung und die Impfungen in der 9. HarmoS statt; sie können aber auch in der 10. HarmoS durchgeführt werden.
Die Untersuchung findet in einem geeigneten Raum statt, der die Vertraulichkeit gewährleistet.
Auf Gesuch der Eltern kann die ärztliche Untersuchung von einer Privatärztin oder einem Privatarzt durchgeführt werden. In diesem Fall tragen die Eltern die Kosten. Die Untersuchung erfolgt gemäss dem vom KAA erstellten Fragebogen.
Die Untersuchung ist vor allem auf die psychosozialen Aspekte ausgerichtet.
Stellt die Schulärztin oder der Schularzt oder die Schulpflegefachperson gesundheitliche Probleme fest, so schlägt sie oder er wenn nötig eine entsprechende Betreuung durch eine spezialisierte Fachperson vor. Melderecht und Meldepflicht sowie die Bestimmungen im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht bleiben vorbehalten.