Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass das lebenswichtige Gut Trinkwasser wirtschaftlich für alle zugänglich bleibt und in genügender Menge und nachhaltig verteilt wird, um in erster Linie den Nahrungsbedarf der Allgemeinheit zu decken.
Wenn das Trinkwasser an Dritte verteilt wird, muss es den Anforderungen der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände entsprechen.
In diesem Rahmen bezweckt dieses Gesetz namentlich:
- die Qualitätskontrolle von Trinkwasser, das an Dritte verteilt wird, zu gewährleisten;
- die Organisation zu regeln, mit der die verschiedenen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Trinkwasser effizient und koordiniert umgesetzt werden können, insbesondere was die Befugnisse der verantwortlichen Behörden betrifft;
- den Bau, die Bewirtschaftung und den Unterhalt von geeigneten, effizienten und rationellen Trinkwasserinfrastrukturen zu gewährleisten, die neben dem Konsum auch für andere Zwecke von öffentlichem Interesse genutzt werden können;
- die Realisierung dieser Infrastrukturen auf lokaler und regionaler Ebene zu koordinieren;
- die Finanzierung dieser Infrastrukturen sicherzustellen, um für den Bedarf von zukünftigen Generationen aufzukommen;
- die Nutzung lokaler Wasserressourcen soweit wie möglich zu begünstigen;
- die rationelle Nutzung der Wasserressourcen zu fördern.