Es wird ein Fonds für die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit (der Fonds) geschaffen.
Der Fonds wird gespiesen durch die Vermögenswerte und Ersatzforderungen, die der Strafrichter im Zusammenhang mit illegalem Drogenhandel eingezogen oder festgesetzt hat.
Die Herausgabe der eingezogenen Vermögenswerte oder der Ersatzforderungen zuhanden des Geschädigten oder Dritter bleibt vorbehalten.
Die Teilung eingezogener Gegenstände und Vermögenswerte einschliesslich Ersatzforderungen unter Kanton, Bund und ausländischen Staaten wird durch die Spezialgesetzgebung geregelt.