Die Referenztarife (Baserates gemäss SwissDRG) gemäss Artikel 41 Abs. 1bis, 2. Satz, KVG[1] für akutsomatische Spitalaufenthalte werden wie folgt festgesetzt:
- Leistungen, die von einem Spital oder Geburtshaus des Kantons Freiburg, das in der Freiburger Spitalliste verzeichnet ist, erbracht werden können: Fr. 9433.–
- alle übrigen Leistungen: Fr. 11 050.–