Ein Preis des Staates Freiburg für Sozial- und Jugendarbeit (der Preis) wird eingeführt.
Der Preis besteht aus einem Betrag von höchstens 10'000 Franken.
Er wird in der Regel alle zwei Jahre auf Antrag der Direktion für Gesundheit und Soziales (die Direktion) vom Staatsrat verliehen.