Mit diesem Gesetz soll die Angemessenheit und Qualität der von den sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und professionellen Pflegefamilien angebotenen Leistungen sichergestellt werden.
Zu diesem Zweck werden mit ihm:
- die Bedingungen, zu denen die Leistungen der Institutionen angeboten werden können, festgesetzt;
- die Beziehungen zwischen dem Staat und den Institutionen sowie den professionellen Pflegefamilien festgelegt;
- die Bedingungen für die Finanzierung der Leistungen von Institutionen und professionellen Pflegefamilien durch die öffentliche Hand bestimmt.