Das Gesetz stellt eine genügende Zahl an familienergänzenden Tagesbetreuungsplätzen sicher, dank denen Familien- und Berufsleben besser miteinander vereinbart werden können. Es gewährleistet eine gute Betreuung, die für alle finanziell tragbar ist.
Dazu harmonisiert es die Angebotsplanung der Betreuungsplätze, koordiniert die Tätigkeit unter den einzelnen Beteiligten und regelt die Subventionen.
Bei der Erfüllung der Aufgaben aus diesem Gesetz achten der Staat und die Gemeinden auf eine Umsetzung, die den regionalen Besonderheiten und dem ermittelten Betreuungsbedarf entspricht.