Der Staatsrat:
- setzt zu Beginn jedes Jahres zur Festlegung des finanziellen Beitrags des Staates die durchschnittlichen Kosten der Einrichtungen fest (Art. 9 Abs. 5 FBG);
- beschliesst eine allfällige Delegation des Einzugs der Arbeitgeberbeiträge (Art. 10 Abs. 3 FBG);
- bezeichnet die Mitglieder der beratenden Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und des Staates (Art. 10 Abs. 4 FBG).
Die Direktion für Gesundheit und Soziales (die Direktion):
- erlässt nach Anhörung der betroffenen Kreise Richtlinien und Empfehlungen für die Festlegung der Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung und die Betreuung;
- fällt die Entscheide über den finanziellen Beitrag des Staates (Art. 9 FBG);
- veröffentlicht das Bezugssystem nach Artikel 12 Abs. 2 FBG;
- fällt die Entscheide über den Beitrag für besondere Betreuung nach Artikel 13 FBG;
- entscheidet über die Beitragsgesuche für die Schaffung von Betreuungsplätzen in Krippen (Art. 17 FBG);
- entscheidet über die Beitragsgesuche für die Schaffung von ausserschulischen Betreuungsplätzen (Art. 18 FBG).
Das Jugendamt (das Amt):
- erteilt die Betreuungsbewilligung, nimmt die Tätigkeitsanmeldungen entgegen und registriert sie;
- beaufsichtigt die Betreuungsstätten oder delegiert die Zuständigkeit an Dritte;
- überwacht die von den Gemeinden durchgeführte Abklärung des Bedarfs an Betreuungsplätzen;
- erfasst das Angebot an Betreuungsplätzen;
- erfasst und kontrolliert die Zahl der tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden nach Artikel 9 Abs. 3 und 4 FBG;
- legt in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung die Anforderungen für das Rechnungsmodell in den subventionierten Einrichtungen fest;
- überweist den finanziellen Beitrag des Staates und der Arbeitgeber an die Betreuungseinrichtungen (Art. 9 und 10 FBG);
- fällt die Entscheide über die Finanzierung von Assistenzpersonen (Art. 13a FBG);
- entscheidet über die Beitragsgesuche für die Grundausbildung und Weiterbildung des pädagogischen Fachpersonals (Art. 14 und 15 FBG);
- berät die Gemeinden und die Betreuungseinrichtungen.