Dieses Reglement hat zum Ziel, den Vollzug des Jugendgesetzes zu gewährleisten.
Es regelt insbesondere:
- was die Begriffe des übergreifenden Konzepts der Jugendpolitik bedeuten;
- die ausserschulische Betreuung in Tagesstrukturen;
- die Zuständigkeiten, die Zusammensetzung und die Organisation der Kommission für Jugendfragen (die Kommission);
- die Aufgaben der Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung (die Fachstelle);
- die Gewährung finanzieller Mittel zugunsten der Jugendpolitik und deren Verwendung im Einzelnen;
- die Organisation des Jugendamtes (das Amt) und der Hilfemassnahmen.