Die öffentlich-rechtliche Anstalt Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) erfüllt gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen und der Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit Sitz im Kanton Freiburg die Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Sinne von Artikel 61 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
Die BBSA erbringt ihre Leistungen in beiden Amtssprachen der Vereinbarungskantone.
Der Kanton Freiburg stellt der BBSA Räumlichkeiten im Kanton Freiburg zur Verfügung, die es erlauben, Organe von Einrichtungen nach Absatz 1 zu empfangen.