Dieses Reglement bestimmt insbesondere:
- das anwendbare Recht für die Leistungen, die wegen Unfällen, die vor Auflösung der Schülerunfallversicherung, somit vor dem 1. September 2006 aufgetreten sind, geschuldet werden;
- die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung finanzieller Beiträge, die dem Fonds aus der Auflösung der Schülerunfallversicherung (der Fonds) zugunsten von Familien, deren Kinder nach dem 1. September 2006 verunfallt oder von einem schweren gesundheitlichen Problem betroffen sind, entnommen werden.