Grangeneuve ist für Fragen der Landwirtschaft, einschliesslich der Fragen im Zusammenhang mit Strukturhilfen und sozialen Begleitmassnahmen, zuständig.
Es nimmt die Aufgaben wahr, die ihm übertragen werden oder für die es gemäss der Spezialgesetzgebung zuständig ist; es entscheidet insbesondere über die Ausrichtung der in der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Direktbeiträge (Direktzahlungen) sowie der Beiträge nach kantonaler Gesetzgebung, die denselben Kriterien entsprechen.
Es gewährleistet das Angebot und das Management der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufs- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung, namentlich im Landwirtschaftsbereich.
Es gewährleistet die Beratung, die angewandte Forschung und die Versuche in den landwirtschaftlichen und paralandwirtschaftlichen Bereichen wie Milch- und Lebensmitteltechnologie und der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Es ist ausserdem für Aufgaben und Dienstleistungen technischer Natur in diesen Bereichen zuständig.