Gemäss Artikel 31 der Verordnung vom 1. Oktober 2009 über die Reben und den Wein werden die Mitglieder der Kommission für die Degustation von Weinen mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung AOC (die Kommission) wie folgt bezeichnet:
- je zwei Mitglieder und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die in den Rebbergen Vully bzw. Cheyres/Font beruflich als Winzerin oder Winzer, Weinküferin oder Weinküfer oder Önologin oder Önologe tätig sind;
- zwei Mitglieder und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus dem Gastgewerbe und aus Konsumentenkreisen.