Im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit üben die Mitglieder der Einsatzgruppe ein öffentliches Amt aus.
Die Mitglieder der Einsatzgruppe, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind, unterstehen der Gesetzgebung über das Staatspersonal.
Die Mitglieder der Einsatzgruppe, die nicht Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind, unterstehen der Gesetzgebung über die öffentlichen Nebenämter.