Die Fischerei in den kantonalen Gewässern wird geregelt:
- durch die Bundesgesetzgebung;
- durch das vorliegende Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen;
- durch die interkantonalen Konkordate.
Die Fischerei in den interkantonalen Gewässern wird vom Staatsrat geregelt, der mit den Nachbarkantonen die nötigen Vereinbarungen abschliesst; die Rechte des Grossen Rates bleiben vorbehalten.