Das Amt für Gewerbepolizei (das Amt) ist das ordentliche Ausführungsorgan der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion für die Anwendung des Gesetzes über die Ausübung des Handels (das Gesetz).
Es ist zuständig für:
- die Erteilung, die Erneuerung und den Entzug der Patente;
- die Festsetzung der Abgaben für Patente;
- die Kontrolle der Tätigkeit der Eichmeister;
- die Erteilung, die Verweigerung und den Entzug der Bewilligung für das Gewerbe der Reisenden;
- die Erteilung, die Verweigerung und den Entzug der Bewilligung für die Gewährung und die Vermittlung von Konsumkrediten.
Es kann alle zur Ausübung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte einholen.