Dieses Gesetz ist bei Reklamen anwendbar, das heisst bei allen sichtbaren oder hörbaren Einrichtungen und Ankündigungen, die in Schrift, Bild, Form, Farbe, Licht, Ton oder durch andere Mittel in irgendeiner Form der Werbung dienen.
Es regelt insbesondere die Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Strassenreklamen.
Dieses Gesetz ist bei Reklamen durch die Presse oder andere Medien nicht anwendbar. Es wird auch nicht bei Reklamen auf Motorfahrzeugen angewendet.