Betriebe mit einem Patent A, B, C, I oder K dürfen um 6.00 Uhr geöffnet werden. Sie müssen spätestens um 24.00 Uhr geschlossen werden.
Die Betriebe mit einem Patent B+ dürfen am Donnerstag, Freitag und Samstag bis 3 Uhr geöffnet bleiben.
Die Betriebe mit einem Patent D für eine Diskothek oder ein Kabarett dürfen von 16 Uhr bis 6 Uhr geöffnet werden.
…
…
Die Hotelbars dürfen von 11.00 Uhr bis 3.00 Uhr geöffnet werden.
Die Betriebe mit einem Patent F für durchgehende Restauration dürfen tagsüber und nachts ohne Einschränkung geöffnet werden.
Die Betriebe mit einem Patent G dürfen nur zu den Öffnungszeiten des Lebensmittelgeschäfts, dem sie angegliedert sind, geöffnet werden.
Für die Betriebe mit einem Patent H werden die Öffnungszeiten im Ausführungsreglement geregelt.
Fahrende Küchen mit einem Patent V dürfen nach der Gesetzgebung über die Öffnungszeiten der Geschäfte betrieben werden. Die Gemeinden können jedoch den Betrieb bis 22 Uhr bewilligen.