Kommt bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis keine Einigung zustande, erlässt die zuständige Instanz auf Verlangen eine anfechtbare Verfügung. *
Verfügungen der Dienststellen können an das vorgesetzte Departement und Verfügungen der Departemente, der Standeskanzlei und der Finanzkontrolle an die Regierung weitergezogen werden. *
Verfügungen und Beschwerdeentscheide der Regierung und Beschwerdeentscheide der Departemente können an das Obergericht weitergezogen werden. *
Die Verfahren sind unter Vorbehalt mutwilliger Prozessführung kostenlos. *
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Personalrechtliche Entscheide der selbstständigen kantonalen Anstalten können an das Obergericht weitergezogen werden. *
Personalrechtliche Entscheide der Regionalgerichte und der Schlichtungsbehörden können an das Obergericht weitergezogen werden. *
Personalrechtliche Entscheide des Obergerichts, die dessen Mitarbeitende betreffen, können an das Justizgericht und personalrechtliche Entscheide des Justizgerichts, die dessen Mitarbeitende betreffen, an das Obergericht weitergezogen werden. *