Die Stabsstelle unterstützt die Regionalgerichte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Justizverwaltung und bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Vermittlerämter und Schlichtungsbehörden für Mietsachen.
Sie entlastet insbesondere die Präsidialkonferenz der Regionalgerichte und betreut deren Geschäfte und jene weiterer Konferenzen.
Sie bildet die Schnittstelle zwischen den Regionalgerichten und dem Obergericht und erarbeitet Grundlagen und Hilfsmittel zur Vereinheitlichung der Geschäftsführung und Aufsicht der Regionalgerichte.
Sie begleitet die Regionalgerichte bei Projekten, insbesondere auch bei der Digitalisierung.
Sie achtet bei ihrer Tätigkeit auf eine ausgewogene und bedarfsorientierte Verteilung ihrer Ressourcen auf die jeweiligen Regionalgerichte.