Die Zweigstellen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde setzen sich aus der interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörde, den unterstützenden Diensten und dem Sekretariat zusammen.
Die Fachbehörde verfügt zwingend über Fachwissen in den Bereichen Recht und Soziale Arbeit. Idealerweise verfügt sie zusätzlich über Fachwissen in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Medizin oder Wirtschaft/Finanzen.
Die unterstützenden Dienste verfügen in der Regel über:
- einen Rechts- und/oder Abklärungsdienst;
- ein Revisorat.
Die Zweigstellen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde können insbesondere folgende Aufgaben an die unterstützenden Dienste oder das Sekretariat delegieren:
- Abklärungen und Beratungen;
- Revisionen in Bezug auf die Rechenschaftsablage;
- Inventaraufnahmen;
- administrative Belange.
Im Rahmen der delegierten Aufgaben sind die unterstützenden Dienste und das Sekretariat befugt, für die Zweigstellen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu handeln.