Zuständiges Departement zur Ausübung der Aufsicht über den Vollzug des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition[2] und der Waffenverordnung[3] ist das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit. *
Die Kantonspolizei erstattet dem Departement jährlich Bericht über ihre Tätigkeit als waffenrechtliche Vollzugsbehörde. Sie informiert das Departement umgehend über besondere Vorkommnisse. *