Für den Eintritt in die Abteilung Gymnasium, Handels-, Informatik- oder Fachmittelschule einer Mittelschule ist sowohl für Bündner als auch für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler ein Aufnahmeverfahren nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu durchlaufen. *
Als ausserkantonal gelten Schülerinnen und Schüler, welche die Voraussetzungen gemäss Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden[3] nicht erfüllen. *
Die privaten Mittelschulen können weitere Aufnahmevoraussetzungen festlegen, welche über jene dieser Verordnung hinausreichen.