Zuständiges Departement für den Natur- und Heimatschutz ist das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (Departement).
Zuständige Fachstellen sind:
- für die Bereiche Landschafts- und Naturschutz das Amt für Natur und Umwelt;
- für die Bereiche Denkmalschutz und Archäologie das Amt für Kultur.
Das Amt für Natur und Umwelt und das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation legen die Richtlinien und Anleitungen für Vernetzungsprojekte und Bewirtschaftungsverträge fest. Das Amt für Natur und Umwelt ist im Bereich des Biotop- und Artenschutzes nach Bundesrecht für die inhaltlichen Vorgaben und die Überprüfung ihrer Umsetzung in den Vernetzungsprojekten zuständig. Es prüft in diesem Bereich die Bewirtschaftungsverträge der Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe 2 und der Vernetzung mittels Stichproben und ist bei diesen Massnahmen für die Wirkungskontrolle zuständig. *