Die Regierung erlässt jährlich vor dem Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag ein Mandat, das auf die Bedeutung dieses Feiertages hinweist.
Das Bettagsmandat wird in den Kirchen verlesen.
520.200
Die Regierung erlässt jährlich vor dem Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag ein Mandat, das auf die Bedeutung dieses Feiertages hinweist.
Das Bettagsmandat wird in den Kirchen verlesen.
Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt.
Die Regierung beschliesst über die Verwendung und gibt im Anhang zum Bettagsmandat über den Zweck Aufschluss.
Der Gemeindevorstand führt die Sammlung im Einvernehmen mit den kirchlichen Instanzen durch und liefert das Sammelergebnis der Standesbuchhaltung Graubünden ab.
Die Regierung vollzieht diese Verordnung und erlässt allenfalls notwendige Weisungen.
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | AGS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 24.02.1971 | 01.03.1971 | Erlass | Erstfassung | - |
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | AGS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 24.02.1971 | 01.03.1971 | Erstfassung | - |