Zuständiges Departement ist das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement. *
Fachstelle für Gewässerschutz ist das Amt für Natur und Umwelt. Es vollzieht die Vorschriften über den Gewässerschutz, sofern weder Bundesrecht noch kantonale Erlasse ein anderes Organ für zuständig erklären. *
Die Fachstelle kann Richtlinien erlassen, insbesondere über:
- das Versickernlassen von nicht verschmutztem Abwasser;
- die Erstellung des generellen Entwässerungsplans;
- die Kontrolle von Abwasseranlagen.