Baubewilligungen für Anlagen, welche erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, bedürfen der Zustimmung der Fachstelle. Die Regierung bezeichnet diese Anlagen. Auflagen und Bedingungen der Fachstelle sind in die Baubewilligung aufzunehmen.
Wer eine solche Anlage errichten oder ändern will, reicht der Gemeinde eine Emissionserklärung ein. Eine solche ist auch einzureichen, bevor bei einer bestehenden Anlage ein neues oder geändertes Produktionsverfahren (Prozess) eingeführt wird, das wesentliche Änderungen der Emissionen zur Folge hat.
Die Gemeinden unterbreiten der Fachstelle die Baugesuche und die Emissionserklärungen. Diese ordnet nach Massgabe des Bundesrechts vorsorgliche und verschärfte Emissionsbegrenzungen an.