Für Reisekosten, Reisezeit und Transport der Prüfmittel beträgt die Entschädigung aufgrund der Wiegefähigkeit des zu prüfenden Wiegegerätes:
- bis 5 kg Fr. 10.–
- über 5 bis 20 kg Fr. 12.–
- über 20 bis 50 kg Fr. 19.–
- über 50 bis 100 kg Fr. 27.–
- über 100 bis 200 kg Fr. 35.–
- über 200 bis 500 kg Fr. 40.–
- über 500 bis 1000 kg Fr. 51.–
- über 1000 bis 1500 kg Fr. 62.–
In Betrieben mit mehreren Waagen werden folgende Spesen in Rechnung gestellt:
- bis 5 Waagen der jeweilige Einzeltarif pro Waage;
- von 6 bis 8 Waagen die Summe der 5 höchsten Einzeltarife;
- von 9 und mehr Waagen die Summe der 7 höchsten Einzeltarife.
Pro Arbeitstag dürfen höchstens Spesen von 130 Franken in Rechnung gestellt werden.