Die Organe des Justizrats (hiernach: der Rat) sind der Gesamtrat, das Präsidium, das Vizepräsidium und die Kommissionen.
Der Rat verfügt über drei ständige Kommissionen: die Kommission für die administrative Aufsicht, die Kommission für die disziplinarische Aufsicht und die Wahlkommission. Der Gesamtrat kann zur Prüfung besonderer Fragen weitere Kommissionen einsetzen.
Jede Kommission bezeichnet ihr Präsidium. Dieses unterzeichnet die Dokumente der Kommission.
Das Ratspräsidium kann Kommissionssitzungen beiwohnen.